Info
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persönliche Beratung und
Buchung
06151
894018
Für eine kompetente Urlaubsberatung
stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder in unseren
Reisebüro persönlich zur Verfügung.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Bitte beachten Sie nachstehende
Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und Reisebüro Pegasus regeln. |
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Reiseanmeldung und Reisebestätigung |
Der Reisevertrag kommt
durch Ihre Reiseanmeldung und unsere schriftliche Reisebestätigung
zustande. Anmeldung und Bestätigung können dem von Ihnen
ausgewähltem Reisebüro erklärt werden. Die Anmeldung
erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Anmeldenden wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,
sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Sie sind an Ihre
Reiseanmeldung bzw. Reiseanfrage grundsätzlich 10 Tage gebunden,
wenn nicht ausnahmsweise in der Anmeldung eine unverzügliche
Erklärung über die Annahme des Angebots ausdrücklich
gefordert ist. Für diesen Fall verkürzt sich die Bindungsfrist
auf 4 Tage. Die schriftliche Reisebestätigung enthält alle
für die Reise wichtigen Angaben, z. B. Art der Unterbringung,
Zusatzprogramme und Preis. Abweichungen des Inhalts der Reisebestätigung
von der Reiseanmeldung sind unverzüglich zu rügen. Ansprüche
wegen solcher Abweichungen sind ausgeschlossen, wenn bis zum Reiseantritt
keine Rüge erfolgt ist. |
Bezahlung |
Bei Buchung einer Reise
ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises, höchstens
jedoch 200,- EURO pro Person, zuzüglich der Prämie für
eine eventuell mitgebuchte Reiserücktrittskosten-Versicherung
fällig. Der Sicherungsschein gemäß § 651 k Abs.
4 BGB ist Bestandteil der Reisebedingungen. Die Restzahlung ist 14
Tage vor Reiseantritt fällig. Sollte der Preis nicht spätestens
bis zu der auf der Bestätigung genannten Frist bezahlt sein,
berechtigt uns dies nach erneuter Fristsetzung zur Ablehnung Ihrer
Leistung und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren gemäß 5.3.1. und 5.3.2. Kurzfristige
Buchungen, weniger als 14 Tage vor Reiseantritt, müssen schriftlich
erfolgen, wobei der gesamte Reisepreis sofort fällig ist. Bürgschaft
für Reisepreiszahlungen durch: R+V Allgemeine Versicherung AG
Vertrag Nr. 945685654 Taunusstr.1, 85193 Wiesbaden |
Leistungen und Preise |
Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen
und den Hinweisen im Abschnitt 'Preise'. Sonderabgaben, die an Flughäfen
für die Sicherheitsprüfung erhoben werden, sind bereits
im Reisepreis enthalten. Bei Charterflugreisen wird für einen
Aufenthalt von über 4 bis maximal 6 Wochen eine Gebühr von
EURO 50,- p.P. berechnet. Bei Linienflügen wird ein Aufenthalt
über 4 Wochen konkret berechnet entsprechend der verfügbaren
Buchungsklasse. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Buchung
für einen Aufenthalt von über 4 Wochen nicht immer akzeptiert
werden kann. |
Leistungs- und Preisänderungen,
Kündigung, Rücktritt |
REISEBÜRO PEGASUS
behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen
pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern
zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung
des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
wird REISEBÜRO PEGASUS den Reisenden unverzüglich, spätestens
jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen
nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen
um mehr als fünf Prozent oder im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn REISEBÜRO
PEGASUS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis dem Reisenden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung von REISEBÜRO PEGASUS über die Preiserhöhung
bzw. Änderung der Reiseleistung REISEBÜRO PEGASUS gegenüber
geltend zu machen. REISEBÜRO PEGASUS kann den Vertrag kündigen,
wenn die Reise wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies kann
beispielsweise beruhen auf hoheitlichen Anordnungen, wie Requirierung
von Schiffen, Flugzeugen und Autos, sowie auf Krisen, Streiks, Naturkatastrophen
(Sturm, Überschwemmungen etc.), Unruhen, Epidemien, Mobilmachung,
Zerstörung von Unterkünften und technischen Katastrophen.
Erfolgt die Kündigung aus einem dieser Gründe, erstattet
REISEBÜRO PEGASUS den Reisepreis abzüglich einer Entschädigung
für die bereits erbrachten und ggf. zur Beendigung der Reise
noch zu erbringenden Reiseleistungen. Die Mehrkosten einer Rückbeförderung
tragen REISEBÜRO PEGASUS und der Reisende je zur Hälfte.
Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Ist
der Reisevertrag mit einer Mindestteilnehmerzahl angeboten worden,
ist REISEBÜRO PEGASUS berechtigt, von dem Reisevertrag bei Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten.
Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. |
Rücktritt, Umbuchungen,
Namensänderungen, Nichtantritt |
1. Sie können jederzeit
vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In eigenem Interesse
und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt
schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei REISEBÜRO
PEGASUS.
2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise
nicht an, z. B. wegen verpasster Anschlussflüge, kann REISEBÜRO
PEGASUS angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und die Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden
ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
3. Die Höhe der Rücktrittskostenpauschale richtet sich nach
dem Reisepreis und Zeitpunkt des Einganges der Rücktrittserklärung.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir
pro Reiseteilnehmer verlangen, wie folgt:
3.1. bei Flugreisen und Mietwagen bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25% ab 21. Tag bis 15. Tag
vor Reisebeginn 35% ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 55% ab dem
6. Tag vor Reisebeginn 65% am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen
bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%
3.2. bei Selbstanreise bis 45 Tage vor Reisebeginn 30%, mindestens
jedoch EURO 100,- p.P. ab 44. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 50%,
mindestens jedoch EURO 150,- p.P. ab dem 29. Tag vor Reisebeginn gelten
die gleichen Bedingungen wie bei Flugreisen (siehe 3.1.).
3.3. Bei Ferienwohnungen und Villen werden die Kosten pro Wohneinheit
bzw. pro Haus gerechnet und auf die Personen umgelegt. Das bedeutet,
dass sich zuzüglich zu den Stornogebühren gemäß
3.1. bzw. 3.2. bei einer Stornierung einzelner Personen sich der Reisepreis
pro Person entsprechend der Preisliste erhöht.
4. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Reisedokumente
(Flugscheine, Hotelgutscheine usw.) zurückzugeben, da sonst der
volle Reisepreis berechnet wird muss.
5. Bei Umbuchungen z.b. des Reisetermins, des Reisezieles, der Unterkunft,
der Beförderungsart, der Abflughäfen erheben wir bis 30
Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von EURO 30,-
p.P. Bei kurzfristigen Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reisebeginn
gelten die Stornobedingungen wie unter 3.1. und 3.2. Kurzfristige
Umbuchungen werden wie eine Stornierung der Reise bei gleichzeitiger
Neubuchung behandelt.
6. Namensänderungen bzw. Nennungen von Ersatzpersonen sind bis
30 Tage vor Reiseantritt kostenlos. Ab dem 29. Tag erheben wir eine
Gebühr in Höhe von EURO 30,- p.P. pro Namensänderung.
Bei Linienflügen müssen Namensänderungen bei der Fluggesellschaft
angefragt und gemäß den Bedingungen der Linienfluggesellschaft
berechnet werden. Teilnehmer und Ersatzpersonen haften als Gesamtschuldner.
Wir können dem Wechsel der Person des Reisegastes widersprechen,
wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht
genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel-
oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle
eines zurückgetretenen Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt,
den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden
Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
7. Reiseteilnehmer, die Nur-Flug gebucht haben oder im Zielgebiet
die Reiseleitung oder eine über REISEBÜRO PEGASUS gebuchte
Unterkunft nicht beanspruchen, sind verpflichtet, sich spätestens
zwei Tage vor dem Rückflug von der örtlichen Reiseleitung
oder der Fluggesellschaft den Rückflugzeitpunkt bestätigen
zu lassen.
8. Bei Umbuchungen von Charterflügen im Zielgebiet (bei der Attika
Reiseleitung) wird, soweit Flugplätze vorhanden sind, eine Bearbeitungsgebühr
von EURO 30,- berechnet.
9. Für Gruppen gelten gesonderte Bedingungen. |
Haftung und Haftungsbeschränkung
des Reiseveranstalters |
Als vertraglicher Luftfrachtführer
und Seefrachtführer haftet REISEBÜRO PEGASUS neben dem ausführenden
Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Guadalajara
und nach der Athener Konvention von 1974 für die Beförderung
von Passagieren auf See und deren Gepäck nach dem griechischen
Seerecht, etc. Dies gilt auch für die Festlegung der Haftungshöchstgrenzen.
Schadensersatzansprüche können nur bei Verschulden des ausführenden
Luftfrachtführers geltend gemacht werden. Bei Verspätungen
und damit zusammenhängenden Schäden bestehen Ansprüche
gegen REISEBÜRO PEGASUS nur dann, wenn zugesicherte Eigenschaften
nicht vorhanden oder Wert oder Tauglichkeit der Gesamtreise aufgehoben
oder gemindert sind. Dies liegt dann nicht vor, wenn bei An- oder
Abreise selbst lästige, aber zumutbare Verzögerungen eintreten,
auf die REISEBÜRO PEGASUS keinen Einfluss nehmen kann. Wird im
Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt REISEBÜRO PEGASUS
insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in
der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
REISEBÜRO PEGASUS haftet dann nicht für die Erbringung der
Beförderungsleistung selbst. Eine Haftung von REISEBÜRO
PEGASUS ist ausgeschlossen bei Leistungsstörungen, die im Bereich
von lediglich von ihr vermittelten Fremdleistung auftreten, z. B.
bei Ausflügen, Sportprogrammen, Sportveranstaltungen u. ä.
Im übrigen haftet REISEBÜRO PEGASUS bei Vorliegen der Voraussetzungen
für sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche,
beschränkt jede Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, hieraus gegenüber dem Reisenden jedoch bis höchstens
zum dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz
hat der Kunde gem. § 651g I BGB innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei REISEBÜRO PEGASUS
geltend zu machen. |
Pass-, Visa-, Devisen-
und Gesundheitsvorschriften |
REISEBÜRO PEGASUS
informiert über die wesentlichen Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
für deutsche Staatsbürger. REISEBÜRO PEGASUS haftet
für eine schuldhaft falsche Mitteilung. Für die Einhaltung
der zutreffend mitgeteilten Bestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Lasten des Reisenden. Reisende, die nicht über einen
deutschen Reisepass verfügen, sollten sich im eigenen Interesse
bei dem jeweiligen zuständigen Konsulat des Reiselandes informieren. |
Hinweise |
1. Wir empfehlen Ihnen
im eigenen Interesse den Abschluss eines Komplett-Reiseschutzes. Es
beinhaltet die Reiserücktrittskosten-Versicherung, den Notfall-Service,
die Reise-Krankenversicherung und die Reisegepäck-Versicherung.
Sofern Sie diesen Komplett-Schutz nicht wünschen, empfehlen wir
den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Der Abschluss
einer Reiserücktrittskosten- Versicherung ist nur bei Buchung
der Reise möglich. Wir empfehlen ausserdem den Abschluss einer
Ersatz-Reiseversicherung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
2. Wertgegenstände und Medikamente bitten wir, im Handgepäck
zu verwahren, da die Haftung beim Transport beschränkt ist.
3. Trotz unseres Bemühens können wir leider nicht ausschließen,
dass im Einzelfall bei der Durchführung der Reise Probleme auftreten.
In diesem Fall weisen wir darauf hin, dass der Reisende eine Mitwirkungspflicht
zum Erreichen von Abhilfe hat. Sie sollten sich von der Reiseleitung
den Empfang Ihrer Mängelbehauptung bestätigen lassen. Die
örtliche Reiseleitung ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen
in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht berechtigt.
4. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt,
kann der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Eine Kündigung
ist jedoch erst dann zulässig, wenn REISEBÜRO PEGASUS innerhalb
einer vom Reiseteilnehmer bestimmten, angemessener Frist keine Abhilfe
leistet. Eine Kündigung ohne Frist ist nur zulässig, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers
gerechtfertigt ist.
5. Sollten während der Laufzeit des Kataloges Gesetzesänderungen
auch eine Änderung unserer "Allgemeinen Reisebedingungen"
in einzelnen Punkten erforderlich machen, werden wir diese neuen Bedingungen
unseren Verträgen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der
neuen Bestimmungen geschlossen werden, zugrunde legen. Sie erhalten
die neuen Bedingungen in Ihrem Reisebüro ausgehändigt, auf
jeden Fall rechtzeitig vor Vertragsschluss. |
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