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Info

persönliche Beratung und Buchung

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894018

Für eine kompetente Urlaubsberatung stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder in unseren Reisebüro persönlich zur Verfügung.

   


 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie nachstehende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Reisebüro Pegasus regeln.
 
Reiseanmeldung und Reisebestätigung
Der Reisevertrag kommt durch Ihre Reiseanmeldung und unsere schriftliche Reisebestätigung zustande. Anmeldung und Bestätigung können dem von Ihnen ausgewähltem Reisebüro erklärt werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldenden wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Sie sind an Ihre Reiseanmeldung bzw. Reiseanfrage grundsätzlich 10 Tage gebunden, wenn nicht ausnahmsweise in der Anmeldung eine unverzügliche Erklärung über die Annahme des Angebots ausdrücklich gefordert ist. Für diesen Fall verkürzt sich die Bindungsfrist auf 4 Tage. Die schriftliche Reisebestätigung enthält alle für die Reise wichtigen Angaben, z. B. Art der Unterbringung, Zusatzprogramme und Preis. Abweichungen des Inhalts der Reisebestätigung von der Reiseanmeldung sind unverzüglich zu rügen. Ansprüche wegen solcher Abweichungen sind ausgeschlossen, wenn bis zum Reiseantritt keine Rüge erfolgt ist.
Bezahlung
Bei Buchung einer Reise ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises, höchstens jedoch 200,- EURO pro Person, zuzüglich der Prämie für eine eventuell mitgebuchte Reiserücktrittskosten-Versicherung fällig. Der Sicherungsschein gemäß § 651 k Abs. 4 BGB ist Bestandteil der Reisebedingungen. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Sollte der Preis nicht spätestens bis zu der auf der Bestätigung genannten Frist bezahlt sein, berechtigt uns dies nach erneuter Fristsetzung zur Ablehnung Ihrer Leistung und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß 5.3.1. und 5.3.2. Kurzfristige Buchungen, weniger als 14 Tage vor Reiseantritt, müssen schriftlich erfolgen, wobei der gesamte Reisepreis sofort fällig ist. Bürgschaft für Reisepreiszahlungen durch: R+V Allgemeine Versicherung AG Vertrag Nr. 945685654 Taunusstr.1, 85193 Wiesbaden
Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen und den Hinweisen im Abschnitt 'Preise'. Sonderabgaben, die an Flughäfen für die Sicherheitsprüfung erhoben werden, sind bereits im Reisepreis enthalten. Bei Charterflugreisen wird für einen Aufenthalt von über 4 bis maximal 6 Wochen eine Gebühr von EURO 50,- p.P. berechnet. Bei Linienflügen wird ein Aufenthalt über 4 Wochen konkret berechnet entsprechend der verfügbaren Buchungsklasse. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Buchung für einen Aufenthalt von über 4 Wochen nicht immer akzeptiert werden kann.
Leistungs- und Preisänderungen, Kündigung, Rücktritt
REISEBÜRO PEGASUS behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird REISEBÜRO PEGASUS den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als fünf Prozent oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn REISEBÜRO PEGASUS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis dem Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von REISEBÜRO PEGASUS über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung REISEBÜRO PEGASUS gegenüber geltend zu machen. REISEBÜRO PEGASUS kann den Vertrag kündigen, wenn die Reise wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies kann beispielsweise beruhen auf hoheitlichen Anordnungen, wie Requirierung von Schiffen, Flugzeugen und Autos, sowie auf Krisen, Streiks, Naturkatastrophen (Sturm, Überschwemmungen etc.), Unruhen, Epidemien, Mobilmachung, Zerstörung von Unterkünften und technischen Katastrophen. Erfolgt die Kündigung aus einem dieser Gründe, erstattet REISEBÜRO PEGASUS den Reisepreis abzüglich einer Entschädigung für die bereits erbrachten und ggf. zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen. Die Mehrkosten einer Rückbeförderung tragen REISEBÜRO PEGASUS und der Reisende je zur Hälfte. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Ist der Reisevertrag mit einer Mindestteilnehmerzahl angeboten worden, ist REISEBÜRO PEGASUS berechtigt, von dem Reisevertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
Rücktritt, Umbuchungen, Namensänderungen, Nichtantritt
1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In eigenem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei REISEBÜRO PEGASUS.
2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, z. B. wegen verpasster Anschlussflüge, kann REISEBÜRO PEGASUS angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
3. Die Höhe der Rücktrittskostenpauschale richtet sich nach dem Reisepreis und Zeitpunkt des Einganges der Rücktrittserklärung. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir pro Reiseteilnehmer verlangen, wie folgt:
3.1. bei Flugreisen und Mietwagen bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25% ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 35% ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 55% ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65% am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%
3.2. bei Selbstanreise bis 45 Tage vor Reisebeginn 30%, mindestens jedoch EURO 100,- p.P. ab 44. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 50%, mindestens jedoch EURO 150,- p.P. ab dem 29. Tag vor Reisebeginn gelten die gleichen Bedingungen wie bei Flugreisen (siehe 3.1.).
3.3. Bei Ferienwohnungen und Villen werden die Kosten pro Wohneinheit bzw. pro Haus gerechnet und auf die Personen umgelegt. Das bedeutet, dass sich zuzüglich zu den Stornogebühren gemäß 3.1. bzw. 3.2. bei einer Stornierung einzelner Personen sich der Reisepreis pro Person entsprechend der Preisliste erhöht.
4. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Reisedokumente (Flugscheine, Hotelgutscheine usw.) zurückzugeben, da sonst der volle Reisepreis berechnet wird muss.
5. Bei Umbuchungen z.b. des Reisetermins, des Reisezieles, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen erheben wir bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von EURO 30,- p.P. Bei kurzfristigen Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reisebeginn gelten die Stornobedingungen wie unter 3.1. und 3.2. Kurzfristige Umbuchungen werden wie eine Stornierung der Reise bei gleichzeitiger Neubuchung behandelt.
6. Namensänderungen bzw. Nennungen von Ersatzpersonen sind bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenlos. Ab dem 29. Tag erheben wir eine Gebühr in Höhe von EURO 30,- p.P. pro Namensänderung. Bei Linienflügen müssen Namensänderungen bei der Fluggesellschaft angefragt und gemäß den Bedingungen der Linienfluggesellschaft berechnet werden. Teilnehmer und Ersatzpersonen haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurückgetretenen Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
7. Reiseteilnehmer, die Nur-Flug gebucht haben oder im Zielgebiet die Reiseleitung oder eine über REISEBÜRO PEGASUS gebuchte Unterkunft nicht beanspruchen, sind verpflichtet, sich spätestens zwei Tage vor dem Rückflug von der örtlichen Reiseleitung oder der Fluggesellschaft den Rückflugzeitpunkt bestätigen zu lassen.
8. Bei Umbuchungen von Charterflügen im Zielgebiet (bei der Attika Reiseleitung) wird, soweit Flugplätze vorhanden sind, eine Bearbeitungsgebühr von EURO 30,- berechnet.
9. Für Gruppen gelten gesonderte Bedingungen.
Haftung und Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
Als vertraglicher Luftfrachtführer und Seefrachtführer haftet REISEBÜRO PEGASUS neben dem ausführenden Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Guadalajara und nach der Athener Konvention von 1974 für die Beförderung von Passagieren auf See und deren Gepäck nach dem griechischen Seerecht, etc. Dies gilt auch für die Festlegung der Haftungshöchstgrenzen. Schadensersatzansprüche können nur bei Verschulden des ausführenden Luftfrachtführers geltend gemacht werden. Bei Verspätungen und damit zusammenhängenden Schäden bestehen Ansprüche gegen REISEBÜRO PEGASUS nur dann, wenn zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden oder Wert oder Tauglichkeit der Gesamtreise aufgehoben oder gemindert sind. Dies liegt dann nicht vor, wenn bei An- oder Abreise selbst lästige, aber zumutbare Verzögerungen eintreten, auf die REISEBÜRO PEGASUS keinen Einfluss nehmen kann. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt REISEBÜRO PEGASUS insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. REISEBÜRO PEGASUS haftet dann nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine Haftung von REISEBÜRO PEGASUS ist ausgeschlossen bei Leistungsstörungen, die im Bereich von lediglich von ihr vermittelten Fremdleistung auftreten, z. B. bei Ausflügen, Sportprogrammen, Sportveranstaltungen u. ä. Im übrigen haftet REISEBÜRO PEGASUS bei Vorliegen der Voraussetzungen für sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche, beschränkt jede Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, hieraus gegenüber dem Reisenden jedoch bis höchstens zum dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde gem. § 651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei REISEBÜRO PEGASUS geltend zu machen.
Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
REISEBÜRO PEGASUS informiert über die wesentlichen Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für deutsche Staatsbürger. REISEBÜRO PEGASUS haftet für eine schuldhaft falsche Mitteilung. Für die Einhaltung der zutreffend mitgeteilten Bestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Reisende, die nicht über einen deutschen Reisepass verfügen, sollten sich im eigenen Interesse bei dem jeweiligen zuständigen Konsulat des Reiselandes informieren.
Hinweise
1. Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss eines Komplett-Reiseschutzes. Es beinhaltet die Reiserücktrittskosten-Versicherung, den Notfall-Service, die Reise-Krankenversicherung und die Reisegepäck-Versicherung. Sofern Sie diesen Komplett-Schutz nicht wünschen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- Versicherung ist nur bei Buchung der Reise möglich. Wir empfehlen ausserdem den Abschluss einer Ersatz-Reiseversicherung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
2. Wertgegenstände und Medikamente bitten wir, im Handgepäck zu verwahren, da die Haftung beim Transport beschränkt ist.
3. Trotz unseres Bemühens können wir leider nicht ausschließen, dass im Einzelfall bei der Durchführung der Reise Probleme auftreten. In diesem Fall weisen wir darauf hin, dass der Reisende eine Mitwirkungspflicht zum Erreichen von Abhilfe hat. Sie sollten sich von der Reiseleitung den Empfang Ihrer Mängelbehauptung bestätigen lassen. Die örtliche Reiseleitung ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht berechtigt.
4. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Eine Kündigung ist jedoch erst dann zulässig, wenn REISEBÜRO PEGASUS innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten, angemessener Frist keine Abhilfe leistet. Eine Kündigung ohne Frist ist nur zulässig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
5. Sollten während der Laufzeit des Kataloges Gesetzesänderungen auch eine Änderung unserer "Allgemeinen Reisebedingungen" in einzelnen Punkten erforderlich machen, werden wir diese neuen Bedingungen unseren Verträgen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen geschlossen werden, zugrunde legen. Sie erhalten die neuen Bedingungen in Ihrem Reisebüro ausgehändigt, auf jeden Fall rechtzeitig vor Vertragsschluss.
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